Energieeinsparverordnung - EnEV
Für Bestandsgebäude bis 31.12. 2006.
Seit dem 1. Oktober 2009 ist die neue Energieeinsparverordnung (EnEV) in Kraft. Die Anforderungen der EnEV richten sich an Neubauten sowie an zu sanierende Bestandgebäude.
Nähere Infos bzw. den aktuellen Verordnungstext erhalten Sie unter:
http://www.enev-online.org/enev_2009_volltext/index.htm
Erneuerbare Energien Wärme-Gesetz
Den Text des Gesetzes erhalten Sie unter:
http://www.bmu.de/files/pdfs/allgemein/application/pdf/ee_waermegesetz_fragen.pdf
Auf einen Blick:
Geltungsbereich
- Neubauten seit 01.04.2008
- Bestandsgebäude ab dem 01.01.2010, wenn die Heizungsanlage ausgetauscht wird
Pflichtanteil am Bedarf für Heizung und Warmwasser
- 20 % bei Neubauten
- 10 % bei Bestandsgebäuden
durch Einsatz von Biomasse, Solarthermie, Wärmepumpe, Bioöl, Biogas
Ersatzweise Erfüllung
- Unterschreitung der EnEV um mind. 30 %
- Nutzung von Kraft-Wärme-Kopplung
- Anschluss an Wärmenetz, das mit Kraft-Wärme-Kopplung oder erneuerbaren Energien betrieben wird
- Ersatzmaßnahmen abhängig vom Alter der Gebäude verschiedene energetische Verbesserungsmaßnahmen
Ausnahmen
- entgegenstehende öffentlich-rechtliche Vorschriften
- technische unmöglich, Pflichtanteil kann nicht genau erfüllt werden
- unbillige Härte
- Einsatz erneuerbarer Energien bereits vor Inkrafttreten des Gesetzes