Energieausweis Nichtwohngebäude (Gewerbe-/ Industriebau oder öffentl. Gebäude)

Besteht auch für Gewerbeobjekte / Gewerbeimmobilien Energieausweispflicht?

Gemäß EnEV 2014 muss bei jedem Haus- oder Wohnungsverkauf und jeder Neuvermietung ein Energieausweis ohne Aufforderung übergeben werden. Dies gilt genauso für Nichtwohngebäude, also gewerblich oder öffentlich genutzte Objekte / Gewerbeimmobilien.
Einzige Ausnahmen hiervon sind Gebäude, die weniger als 3 Monate im Jahr genutzt werden, kleiner als 50m² sind oder unter Denkmalschutz stehen.

Welchen Energieausweis brauche ich für ein Nicht-Wohngebäude?

Anders als bei Wohngebäuden besteht bei Gewerbeobjekten die Wahlfreiheit zwischen bedarfsbasierten und verbrauchsorientierten Energieausweisen. Gewerbe sind nicht an die Erfüllung der Wärmeschutzverordnung von 1977 gebunden, um für einen Verbrauchsausweis in Frage zu kommen.

Weitere Informationen zum Energie-Bedarfsausweis und Energie-Verbrauchsausweis finden Sie auf der Seite Häufige Fragen.