Energieausweis Wohngebäude

Energieausweis Wohngebäude

Ein Energieausweis ist generell zehn Jahre lang gültig und immer dann zu erstellen, wenn es um den Neubau, den Verkauf oder die Vermietung einer Immobilie geht. Während das bei einem Einfamilienhaus genauso zutrifft, wie bei einer Mietwohnung, sind jedoch unterschiedliche Arten gefordert.

    Hinweis:

    Steht ein Wohngebäude unter Denkmalschutz, können seine Besitzer auf einen Energieausweis verzichten.

    Bedarfsausweis

    Ein Bedarfsausweis ist immer dann zu erstellen,

    • wenn ein Haus neu gebaut wird oder
    • aus weniger als 4 Wohnungen (Nutzungseinheiten) besteht, vor 1977 erbaut und seither nicht energetisch saniert wurde.

    Verbrauchsausweis

    Ein Verbrauchsausweis ist erlaubt, wenn ein Haus

    • mehr als 4 Wohnungen hat oder
    • nach 1977 errichtet oder seitdem energetisch saniert wurde.

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