Häufige Fragen zum Energieausweis oder Energiepass

Wann wird ein Energieausweis benötigt?

Bei Verkauf, Vermietung, Verpachtung und Leasing ist dem Käufer, Mieter oder Leasingnehmer der Energieausweis „zugänglich zu machen“.

Der Verkäufer oder Vermieter muss nicht von sich aus einen Energieausweis vorlegen, sondern nur auf Verlangen. Dann allerdings „unverzüglich“.

Neue Mieter haben das Recht, eine Kopie des Energieausweises zu erhalten.

Ausserdem müssen die energetischen Kennwerte aus dem Energieausweises in Immobilienanzeigen für das Gebäude veröffentlicht werden.

Was ist ein bedarfsorientierter Energieausweis?

Beim bedarfsorientierten Ausweis wird die Energieeffizienz durch die Bestandsaufnahme des jährlichen Energiebedarfs eines Gebäudes für Beheizung, Warmwasseraufbereitung und Wohnungslüftung berechnet.

Er berücksichtigt dabei die Daten der Gebäudehülle, wie etwa Dämmung von Fenstern, Wänden oder Dach, die verwendeten Baumaterialien und die Bauweise. Mit in die Berechnung fließen außerdem die Eigenschaften der Lüftungs- und Heizanlage ein, also ob etwa regenerative Energie oder Wärmepumpen verwendet werden.

Aus diesen Daten wird dann berechnet, wie viel Energie für das Gebäude bei durchschnittlichem Nutzverhalten und Klima verbraucht wird.
Als Kennzahl wird dann im Bedarfsausausweis der so genannte Primär-Energiebedarf eingetragen. Primär-Energiebedarf nennt man den Gesamtbedarf an Energie, der für die Beheizung, Klimatisierung und Warmwasserversorgung eines Gebäudes unter Normbedingungen gebraucht wird.

Dazu gehört auch der Aufwand, der für die Gewinnung, die Aufbereitung und den Transport der Energie (etwa für Öl oder Gas) nötig ist.

Was ist ein verbrauchsorientierter Energieausweis?

Bei der verbrauchsorientierten Variante (auch online erhältlich) des Ausweises wird die Energieeffizienz aus der innerhalb eines Jahres tatsächlich verbrauchten Energiemenge ermittelt.

Das Problem:
Diese Methode der Berechnung kann stark in die Irre führen. Der verbrauchsorientierte Ausweis bildet nämlich weniger den Zustand eines Gebäudes, sondern eher das Verhalten seiner Bewohner ab. Ob viele Familien mit Kindern oder eher berufstätige Singles in einem Haus wohnen beeinflusst den Energieverbrauch eines Gebäudes enorm.

 Eine extreme Verzerrung könnte auch bei Einfamilienhäusern zum Tragen kommen:
Verbringen die Bewohner etwa den ganzen Winter auf Mallorca anstatt in ihren vier Wänden in Deutschland, wäre ein Null-Energie-Haus die Folge bei der Berechnung der Energieeffizienz ihres Hauses.

Ab wann brauche ich einen Energieausweis?

Je nach Alter des Gebäudes, für das ein Einergieausweis erstellt wird gelten folgende Übergangsfristen:

Gebäudeart: Starttermin:
Neubau immer
Häuser, die vor 1965 errichtet wurden seit 1. Juli 2008
Häuser, die nach 1965 errichtet wurden seit 1. Januar 2009
Nichtwohngebäude und öffentliche Gebäude seit 1. Juli 2009

Verbrauchs- und Bedarfsausweis

Gebäudeart: Verbrauch Bedarf
Neubau   X
Häuser, die vor dem 01.11.1977 errichtet wurden – bis 4 Wohnungen   X
Häuser, die vor dem 01.11.1977 erichtet wurden mehr als 4 Wohnungen X X
Häuser, die nach dem 01.11.1977 errichtet wurden X X
Nichtwohngebäude und öffentliche Gebäude X

X

 

Wer darf einen Energieausweis ausstellen?

Es gelten ausführliche Bestimmungen für die Qualifikation und Fortbildung der Experten, die einen Energieausweis / Energiepass erstellen dürfen. In Frage kommen zum Beispiel Architekten, Innenarchitekten, Bauingenieure, Bautechniker, Gebäudeenergieberater im Handwerk und ausgebildete Energieberater, die eine entsprechende Qualifikation nachweisen können.

Voraussetzung für alle Aussteller ist ein Ausbildungsschwerpunkt im energiesparenden Bauen während des Studiums oder eine zweijährige Berufserfahrung. Zusätzlich muss der Aussteller eine erfolgreiche Fortbildung zum energiesparenden Bauen nachweisen.

Wie zuverlässig sind die Angaben des Energieausweises?

Zwar sollen alle Berechnungen nach einem festgelegten Verfahren erfolgen, das der Verordnung beigefügt ist. Tests haben aber ergeben, dass Energieberater für ein und dasselbe Haus sehr unterschiedliche Ergebnisse ermittelt haben. Je qualifizierter der Experte, umso näher kommen die Angaben im Pass dem tatsächlichen Verbrauch.

 Eigentümer sollten sich deshalb Ihren Energieberater genau auswählen, denn immerhin ist der Energiepass ein wichtiges Argument bei Verkauf und Vermietung. Man kann davon ausgehen, dass angebotene Energieausweise zu Dumpingpreisen diese Anforderungen nicht erfüllen können.

Was kostet ein Energieausweis/Energiepass?

Der hochwertige bedarfsorientierte Energieausweis wird bei uns zu kostengünstigen Konditionen je nach Gebäudegrösse angeboten.

Fragen Sie uns nach Ihrem individuellen Angebot, welches wir Ihnen gerne unterbreiten.

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Der verbrauchsabhängige Energieausweis

Wenn lediglich ein verbrauchsabhängiger Energieausweis benötigt wird, können wir ihnen diesen ebenfalls günstig anbieten:

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Welche Informationen stehen im Energieausweis?

Der vierseitige Energieausweis/Energiepass gibt einen Überblick darüber, wie viel Energie ein Gebäude pro Quadratmeter Wohnfläche pro Jahr verbraucht.

Hierfür wird nach einer Gebäudeaufnahme durch einen Energieberater der Energiebedarf – also, wie viel aus Öl, Gas, Fernwärme oder Pellets gewonnene Energie das Haus nach standardisierten Vorgaben verbraucht.

Der ausgestellte Energieausweis stellt den aktuellen Energie-Verbrauch dar und zeigt, wo Ihr Haus im Vergleich zu anderen Gebäuden energetisch steht. Der Energieausweis ist an keine Modernisierungsverpflichtung gebunden.