Wichtige Nachricht

 Betriebsurlaub vom 06.–20. März

 

Unser Betrieb bleibt in der Zeit vom 6. bis 20. März vollständig geschlossen.

In diesem Zeitraum werden E-Mails nicht gelesen und nicht beantwortet, auch der Posteingang bleibt unbeachtet.

 

Ab dem 23. März sind wir wieder wie gewohnt für Sie da und kümmern uns um Ihre Anliegen.

Wir danken für Ihr Verständnis.

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Wichtige Nachricht

 Betriebsurlaub vom 06.–20. März

 

Unser Betrieb bleibt in der Zeit vom 6. bis 20. März vollständig geschlossen.

In diesem Zeitraum werden E-Mails nicht gelesen und nicht beantwortet, auch der Posteingang bleibt unbeachtet.

 

Ab dem 23. März sind wir wieder wie gewohnt für Sie da und kümmern uns um Ihre Anliegen.

Wir danken für Ihr Verständnis.

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Energieausweis Nichtwohngebäude (Gewerbe-/ Industriebau oder öffentl. Gebäude)

Besteht auch für Gewerbeobjekte / Gewerbeimmobilien Energieausweispflicht?

Gemäß EnEV 2014 muss bei jedem Haus- oder Wohnungsverkauf und jeder Neuvermietung ein Energieausweis ohne Aufforderung übergeben werden. Dies gilt genauso für Nichtwohngebäude, also gewerblich oder öffentlich genutzte Objekte / Gewerbeimmobilien.
Einzige Ausnahmen hiervon sind Gebäude, die weniger als 3 Monate im Jahr genutzt werden, kleiner als 50m² sind oder unter Denkmalschutz stehen.

Welchen Energieausweis brauche ich für ein Nicht-Wohngebäude?

Anders als bei Wohngebäuden besteht bei Gewerbeobjekten die Wahlfreiheit zwischen bedarfsbasierten und verbrauchsorientierten Energieausweisen. Gewerbe sind nicht an die Erfüllung der Wärmeschutzverordnung von 1977 gebunden, um für einen Verbrauchsausweis in Frage zu kommen.

Weitere Informationen zum Energie-Bedarfsausweis und Energie-Verbrauchsausweis finden Sie auf der Seite Häufige Fragen.