EWärmeG

Da war doch was mit 15%?

Genau – das Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG) in Baden-Württemberg schreibt für Hausbesitzer in Zukunft die Nutzung von 15% erneuerbarer Energie vor, wenn die zentrale Heizungsanlage ausgetauscht wird.

Hintergrund ist:

Der Gebäudebestand in Baden-Württemberg ist für einen großen Teil der CO2-Emissionen verantwortlich. Die CO2-Emissionen werden hauptsächlich durch ineffiziente und häufig veraltete Heizanlagen und undichte Gebäudehüllen verursacht. Die energetische Sanierung von Bestandsgebäuden leistet daher einen wesentlichen Beitrag zur Vermeidung von CO2-Emissionen, sie führt zu einer effizienten Nutzung der Energie und verringert dadurch die Abhängigkeit von fossilen Energieträgern.

Das EWärmeG kann durch mehrere, zugelassene Optionen erfüllt werden:

  • Der Sanierungsfahrplan
  • Solarthermie- oder Photovoltaikanlagen
  • Anrechnung von vorhandenem Kaminofen und Co.
  • Biogas-/ Bioölvertrag
  • Einbau einer Heizung mit erneuerbaren Energien (Pellets, oder Scheitholz)

Es kursieren in diversen Foren auch wilde Spekulationen zu bestimmten Erfüllungsoptionen des EWärmeG. Da kann man schnell den Überblick verlieren….
Der Sanierungsfahrplan wird von einem Energieberater erstellt. Weitere Informationen finden Sie hier.
Lassen Sie sich von uns beraten! Wir helfen Ihnen die optimale Erfüllungsoption des EWärmeG für Sie zu finden und erstellen Ihnen den benötigten Nachweis zur Erfüllung des EWärmeG.

Tabelle Erfüllungsoptionen EWärmeG

Hinweis: Quelle und Copyright der Übersichtstabelle für Erfüllungsoptionen des EWärmeG ist das Umweltministerium Baden-Württemberg